Informationen zum Vorbereitungsdienst durch die Oberlandesgerichte
Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Baden-Württemberg liegt in der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart. Informationen zum Zulassungsverfahren und zum Ausbildungsgang sowie die einschlägigen Merkblätter und Antragsformulare erhalten Sie auf der gemeinsamen Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg und der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart sowie direkt bei den folgenden Oberlandesgerichten:
Einen Link zu den Internetseiten für Referendare des OLG Karlsruhe finden sie hier.
Einen Link zu den Internetseiten für Referendare des OLG Stuttgart finden sie hier.
Rechtsgrundlagen zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes
Die nachfolgenden Verwaltungsvorschriften enthalten grundlegende Bestimmungen zum Ausbildungsgang (Einstellung, Zuweisung, Ausbildung in den einzelnen Stationen, Art und Dauer der Lehrveranstaltungen).
VwV des JuM über die Ausbildung der Rechtsreferendare vom 1. März 2017
Für den Unterricht der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare gelten die nachfolgend als PDF-Dokumente vorgehaltenen Stoffpläne. Sie enthalten v. a. Vorgaben für die Inhalte der Lehrveranstaltungen.
Den nachfolgenden Leitfäden für die Stationsausbildung können Sie das Ausbildungsziel sowie die Anforderungen der praktischen Ausbildung entnehmen.
Leitfaden
für die praktische Ausbildung Pflichtstation Zivilsachen (PDF, 216 KB)
Leitfaden
für die praktische Ausbildung Pflichtstation Strafsachen - Strafgerichte (PDF, 21 KB)
Leitfaden
für die praktische Ausbildung Pflichtstation Strafsachen - Staatsanwaltschaft (PDF, 21 KB)
Leitfaden
für die praktische Ausbildung Verwaltungsgericht (PDF, 205 KB)
Leitfaden
für die praktische Ausbildung Pflichtstation Verwaltung (PDF, 206 KB)
Leitfaden
für die Ausbildung in der Pflichtstation Rechtsanwalt I und II (PDF, 236 KB)