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Größte Reform in der Geschichte der Justiz des Landes

Sie ist die größte Reform in der Geschichte der Justiz des Landes Baden-Württemberg: die Notariats- und Grundbuchamtsreform. In deren Rahmen werden bis zum Jahr 2018 nicht nur alle staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen künftig ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden. Auch bei den Grundbuchämtern gibt es enorme Veränderungen: Die bislang mehr als 600 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter werden bei landesweit 13 ausgewählten Amtsgerichten eingegliedert.

Die Struktur, wie sie derzeit im Notariats- und Grundbuchwesen in Baden-Württemberg vorherrscht, reicht in ihrer Historie zurück bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Dass beamtete Notarinnen und Notare neben Beurkundungen auch gerichtliche Aufgaben in Nachlass- und Grundbuchsachen sowie im württembergischen Landesteil zudem noch Betreuungssachen übernehmen, ist zwischenzeitlich aber deutschland- wie auch europaweit einmalig. Mit der Reform wird diese Besonderheit zur Geschichte.

Denn ab dem Jahr 2018 geben die Notarinnen und Notare die Aufgaben der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, also die Nachlassangelegenheiten, Grundbuch- und Betreuungssachen, an die Amtsgerichte im Land ab. Weiterhin zuständig bleiben die künftig 246 freiberufliche Notarinnen und Notare an 140 Standorten für Beurkundungen. „Unser Ziel ist es, ein leistungsfähiges, qualitativ hochwertiges und modernes Notariatssystem zu schaffen, das dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird", sagt Justizminister Rainer Stickelberger.

Gleiches gilt für das Grundbuchwesen. Mit der Eingliederung der bisherigen Grundbuchämter bei ausgewählten Amtsgerichten sowie der Umstellung auf die elektronische Führung der Grundbücher und Grundakten soll das Grundbuchwesen langfristig gesichert werden. „Das ist wichtig, weil das Grundbuch entscheidend ist für den freien und rechtsstaatlich abgesicherten Grundstücksverkehr und damit für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität des Landes", erklärt der Justizminister.

Im Gegensatz zu den Veränderungen bei den Notariaten erfolgt die Umstellung bei den Grundbuchämtern schrittweise. Bereits im Jahr 2012 wurden die ersten zentralen Grundbuchämter bei Amtsgerichten eröffnet. Auch das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim ist seither in Betrieb.  Auf einer Fläche, die größer ist als zwei Fußballfelder, werden dort papierne Grundbücher und Grundakten aus dem gesamten Land gelagert.

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