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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf lädt zu Feierstunde anlässlich Aufnahme des Portraits von Amtsvorgänger Rainer Stickelberger in die Ahnengalerie des Ministeriums

Datum: 24.01.2017

Kurzbeschreibung: Wolf: „Sie haben als ehemaliger Verwaltungsrichter das Ministerium mit hohem Fachwissen geführt und mir ein gut bestelltes Haus übergeben.“ - Stickelberger: „Mit der elektronischen Akte ist die Justiz in der gesamten Verwaltung des Landes Pionier.“

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat die Fertigstellung des Portraits des Ministers a.D. Rainer Stickelberger für die Ahnengalerie des Ministeriums zum Anlass genommen, seinem Amtsvorgänger für dessen Verdienste als Justizminister des Landes zu danken. Stickelberger war von 2011 bis 2016 der 14. Justizminister des Landes Baden-Württemberg.

In einer kleinen Feierstunde ließ Wolf einige wichtige Vorhaben aus der Amtszeit Stickelbergers Revue passieren, beispielsweise die Rückverstaatlichung der Justizvollzugsanstalt Offenburg 2014, den Kabinettsbeschluss zur Neuorganisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe als Anstalt des öffentlichen Rechts, Weichenstellungen zur Einführung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz sowie dessen Engagement zur Strafbarkeit von Doping im Sport.

Minister Wolf sagte: „Sie haben als ehemaliger Verwaltungsrichter das Ministerium mit hohem Fachwissen geführt und mir ein gut bestelltes Haus übergeben.“

Ministers a.D. Rainer Stickelberger freute sich über die Einladung und darüber, viele bekannte Gesichter aus seiner Zeit im Ministerium am Schillerplatz wieder zu sehen. Er beglückwünschte seinen Nachfolger im Amt insbesondere dafür, es erreicht zu haben, dass im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt 213 Neustellen für die Justiz in Baden-Württemberg vorgesehen sind.

Stickelberger hob die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte als eines der bedeutendsten Reformprojekten der Justiz für die kommenden Jahre hervor: „Mit der elektronischen Akte ist die Justiz in der gesamten Verwaltung des Landes Pionier.“ Bis zum Jahr 2022 soll die elektronische Aktenführung bei allen Gerichten des Landes eingeführt sein. Seit Juni 2016 erproben beim Landgericht Mannheim und beim Arbeitsgericht Stuttgart jeweils vier Kammern im Rahmen eines Pilotprojekts diesen grundlegenden Wandel in der Justiz.

 

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