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Tätigkeitsfelder im höheren Justizdienst

Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

Die meisten Einstellungen im höheren Justizdienst erfolgen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften. Während der (derzeit) rund vier Jahre als Richterin / Richter auf Probe werden Sie in der Regel für jeweils zwei Jahre bei einer Staatsanwaltschaft und bei Gericht (Amts- oder Landgericht) eingesetzt. Sie erhalten dadurch bereits in der Anfangsphase Ihres Berufslebens ein breites Erfahrungswissen und die Chance, Ihre Fähigkeiten und Neigungen auszuloten. In örtlicher Hinsicht gelingt es uns dabei fast immer, alle Stationen während der Probezeit innerhalb eines Landgerichtsbezirks anzubieten. Auf familiäre Belange (Kinder, Ehepartner) nehmen wir bei der Stellenzuweisung besondere Rücksicht.

Informationen zum Berufseinstieg der Assessorinnen und Assessoren finden Sie auch in unserem Personalentwicklungskonzept für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

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